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persönlicher Kommentar / Leserbrief

Kommentar zu dem Artikel: „Kein Bürgerentscheid bei Kommunalwahl“

im Schweinfurter Tagblatt vom 21.11.2025 (1)

Dr. Karlheinz Kalb

Dr. Karlheinz Kalb

„Ausnahmen … können zugelassen werden, wenn gegen die Durchführbarkeit der Wahl oder der Abstimmung keine Bedenken bestehen und eine Beeinflussung der Wahl oder der Abstimmung nicht zu befürchten ist“ so lautet der relevante Passus aus dem Art. 10 des Gemeindelandkreiswahlgesetzes2.

Vor diesem Hintergrund war es offensichtlich problemlos möglich, 2023 gemeinsam mit der Landtagswahl die Abstimmung über den Bürgerentscheid „Natur statt Beton“ durchzuführen.

Was ist dieses Mal anders?

Es geht erneut um ein kommunalpolitisches Thema, das sehr viele Bürger verärgert, da sie mit der bisherigen Politik der kommunalen Entscheidungsträger in hohem Maße unzufrieden sind – diesmal allerdings nicht im Zusammenhang mit einer Landtagswahl, sondern einer Kommunalwahl.

Grundsätzlich bieten sowohl das Bürgerbegehren als auch die Kommunalwahl selbst den Wählern die Möglichkeit demokratisch ihren Willen zu dokumentieren. Worüber soll eigentlich bei Kommunalwahlen abgestimmt werden?  Eigentlich doch genau über die bisherige Kommunalpolitik der Verantwortlichen, denen man eben das Vertrauen ausspricht oder aber nicht und sich dann anders entscheidet. Gerade dann, wenn man ein Thema als „besonders strittig“ auffasst, müsste es doch im demokratischen Interesse liegen, möglichst viele Wähler zur Teilnahme an der Abstimmung zu veranlassen, was am leichtesten – und übrigens auch kostengünstigsten – gelingt, wenn man gemeinsam mit der generellen Wahlentscheidung auch über dieses Thema abstimmen lässt. Wenn die bisherige Handlungsweise der Entscheidungsträger für die Mehrzahl der Bevölkerung nachvollziehbar ist, dann wird man doch gerade dadurch ein klares Votum für sein bisheriges Handeln erreichen.

Ganz offensichtlich schätzt man die aktuelle Situation jedoch ganz anders ein und verschanzt sich – formal nicht zu beanstanden (!)- hinter dem Paragrafen des Gemeindelandkreiswahlgesetzes, um damit die Zahl der Teilnehmer am Bürgerentscheid unter das notwendige Quorum zu drücken. Offensichtlich hat man Angst vor dem Votum der Bürger. Ich frage mich immer wieder, warum die Politiker der sog. „etablierten Parteien“ sich so verhalten und sich dann über die zunehmende Unzufriedenheit der Bürger mit der aktuellen Politik so wundern.

Verheerend ist der aus chronifizierter, derartiger Unzufriedenheit potentiell resultierende Effekt, dass sich zu viele Bürger deshalb anderen, konkret rechten Kräften zuwenden, die Extremisten in ihren Reihen dulden und die die bahnbrechenden Errungenschaften unseres Grundgesetzes bekämpfen wollen – eine katastrophale Entwicklung für unser Land!

 

                   Quellennachweis:

 

  1. Artikel: „Kein Bürgerentscheid bei Kommunalwahl“1im Schweinfurter Tagblatt vom 21.11.2025
  2. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG-10
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