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persönlicher Kommentar / Leserbrief

Keine Schnapsidee!

Kritsche Stellungnahme zu dem Leitartikel vom 23.07.2026 von Herrn Christoph Frey mit dem Titel: "Amtszeitbegrenzung ist eine Schnapsidee" im Schweinfurter Tagblatt

Dr. Karlheinz Kalb

Dr. Karlheinz Kalb

Mit Erstaunen habe ich den Leitartikel von Christoph Frey „Amtszeitbegrenzung ist eine Schnapsidee“ gelesen und kann der dort vorgetragenen Argumentation nur bedingt folgen. Die vor 8 Jahren vom heutigen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder eingebrachte Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer Verfassungsänderung zur Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten auf 10 Jahre ist tatsächlich - wie von ihm damals beschrieben - ein „Signal für mehr Demokratie“ und eben keine Schnapsidee. Schließlich ist dieses Amt mit außerordentlichen Machtbefugnissen und Einfluss verbunden, so dass die Frage einer demokratischen Kontrolle durch Amtszeitbegrenzung legitim ist. Der vom Autor bemühte Vergleich mit Abgeordneten und Landräten hinkt insofern von vorneherein. Hinzu kommt, dass – im Gegensatz zu Abgeordneten und Landräten - der bayerische Ministerpräsident nicht vom Volk direkt, sondern durch den Landtag gewählt wird. Die Tatsache, dass Ministerpräsident Söder zwischenzeitlich seine Meinung geändert hat und nun für eine dritte Amtszeit kandidieren möchte, ist in meinen Augen eher ein Beleg dafür, wie richtig er 2018 mit seiner damaligen Einschätzung lag.

Nicht mehr nachvollziehbar ist es, wenn der Autor zu der Behauptung kommt, dass „eine Amtszeitbegrenzung eine Beschneidung der demokratischen Rechte“ bedeute. Bei dem von der ÖDP initiierten Volksbegehren „Macht auf Zeit“ geht es um die Klärung einer hochrelevanten politischen Fragestellung, die in einem - mit hohen Hürden verbundenen - maximal demokratischen Vorgang der Bevölkerung zur direkten Entscheidung vorgelegt werden soll. Gibt es etwas Demokratischeres als dieses Verfahren? Nein!

Und wenn Herr Frey schreibt: „Im Kern nämlich berührt das Volksbegehren die Frage, wie sehr man die Demokratie schützen kann, ohne sie am Ende zu beschädigen,“ so lautet die Antwort: Das Volksbegehren beschädigt die Demokratie definitiv nicht.

Schließlich noch ein Wort zu den weitreichenden Forderungen des Autors wie „Sollte ein(e) Ministerpräsident(in) nicht direkt vom Volk gewählt werden? Passt das Wahlrecht überhaupt noch? All dies könnte man in einem sorgfältig vorbereiteten Prozess erörtern – ein auf ein Amt verengtes Volksbegehren kann das nicht leisten…“:

Bekanntlich muss ein Volksbegehren konkret so abgefasst werden, dass es juristisch hieb- und stichfest ist und einen konkreten Gesetzestext zur Abstimmung beinhaltet. Für den vom Autor postulierten „sorgfältig vorbereiteten Prozess“ hatten die Parlamentarier in den vergangenen 8 Jahren reichlich Gelegenheit gehabt. Die Tatsache, dass der amtierende Ministerpräsident sich jetzt von seiner vormaligen Idee eines „Signal(s) zur Stärkung der Demokratie“ verabschiedet, sobald es ihn selbst betrifft, bedeutet: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Bevölkerung entscheiden zu lassen!

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Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.