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persönlicher Kommentar / Leserbrief

Kein Platz für Rassismus, Extremismus und Faschismus!

Unser Grundgesetz – ein Segen für unser Land

Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen mit zunehmender Bedeutung rechtsnationalistischer, rassistischer, extremistischer und faschistischer Kräfte national und international bietet der heutige Jahrestag der Reichspogromnacht eine gute Gelegenheit, sich auf die Grundlagen unseres Staates zu besinnen.

Bei aller Kritik an der Politik der letzten Jahre müssen wir uns die gewaltigen Errungenschaften unseres Staatswesens immer wieder vor Augen halten. „Nie wieder!“ - so lautete die Konsequenz aus den fürchterlichen Erfahrungen im 3. Reich. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz ist das Fundament unserer Demokratie. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist ein bewährtes Instrument der zwingend erforderlichen Kontrolle der Macht.  Freiheit und Rechte des Einzelnen werden durch das Grundgesetz in besonderer Weise geschützt:

Artikel 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.1

und

„Artikel 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.1

Anlässlich der Feier des 75-jährigen Jubiläums unseres Grundgesetzes im vergangenen Jahr hielt unser langjähriger Landesvorsitzender und aktueller Landesbeauftragter für Grundsatzfragen Bernhard Suttner eine brillante Festrede2, in der er auf einen – nach meiner Einschätzung – wenig bekannten, jedoch überaus wichtigen Passus des Grundgesetztes verwies, nämlich den

„Artikel 79 

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.1

Mit dieser sog. „Ewigkeitsklausel“ ist nach meiner Auffassung die verbindliche und unveränderliche Grundlage unseres Staatswesens festgelegt. Denn mit demokratischen Mitteln kann hier eine Veränderung nicht erfolgen! Dies sollten sich alle Parteien und Wähler bewusst machen! Wenn Parteien rassistische, extremistische und faschistische Ziele verfolgen, können diese nicht auf demokratischem Weg, sondern nur durch einen Staatsstreich umgesetzt werden! Wenn Parteien Ziele vertreten, die den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes zuwiderlaufen, verlassen sie die Grundlagen unserer Verfassung. Das häufig gehörte Argument: „Sie sind doch demokratisch gewählt worden, also muss man auch mit ihnen zusammenarbeiten“, ist somit mehr als fragwürdig. Müsste man nicht vielmehr von demokratischen Parteien verlangen, dass Sie sich klar von Zielen, die der „Ewigkeitsklausel“ widersprechen, distanzieren? Ich meine, das ist notwendig. Für die ÖDP ist dies eine Selbstverständlichkeit, niedergelegt im Extremismus-Papier von 20223, im Rechtsabgrenzungsbeschluss von 19893, sowie im Grundsatzprogramm, insbesondere der „Goldenen Regel der ÖDP-Politik“4.

Trotz aller Kritik an der Politik der letzten Jahre müssen sich Bestrebungen zu politischen Veränderungen an dem durch das Grundgesetz gesetzten Rahmen halten.

Mein Fazit lautet: Dieses Grundgesetz ist ein Segen für unser Land und – lässt – nach meiner Einschätzung – keinen Platz für Rassismus, Extremismus und Faschismus!

 

Quellen:

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
  1. https://www.oedp-bayern.de/fileadmin/user_upload/01-instanzen/04/medien/reden-texte/75_Jahre_Grundgesetz-Rede_Bernhard_Suttner-2024-05-16.pdf
  2. https://www.oedp.de/partei/abgrenzung-von-extremismus
  1. https://www.oedp.de/programm/grundsatzprogramm/das-fundament-der-oedp

 

Dr. Karlheinz Kalb

Dr. Karlheinz Kalb

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Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.