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Gerichtsurteil ermöglicht Klagerecht für Gegner von Mobilfunkantennen: |
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Jetzt baurechtliche Genehmigung erforderlich - Nachbarn haben Klagerecht |
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Schweinfurt. Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten müssen von den Bürgerinnen
und Bürgern nicht mehr länger hingenommen werden. Wie Kreisvorsitzende Peter
Spath mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den bereits begonnenen Bau
einer Mobilfunkantenne gestoppt (Az. 9L 1021/01). Die Richter entschieden, dass
ein gewerblich genutzter Sendemast nicht in ein reines Wohngebiet gehört. Nach Ansicht des Gerichts wird durch den Betrieb der Antennenanlage das Haus, auf dem die Masten angebracht werden sollten, anders genutzt als vorgesehen. Nur mit einer Baugenehmigung der Stadt dürften solche Anlagen in Wohngebieten installiert werden. Zusätzlich sei die Zustimmung der Nachbarschaft erforderlich. Verweigern die Nachbarn die Unterschrift, haben diese ein aktives Klagerecht. Bis vor kurzem hatten die Mobilfunkanlagenbetreiber auch an sensiblen Standorten das letzte Wort und "Sendemasten in Nacht- und Nebel-Aktion aufgestellt", kritisiert die ödp. Eine rechtliche Grundlage für einen Einspruch der Kommune fehlte bislang. Das hat sich nun geändert. ödp-Kreisvorsitzender Peter Spath bezeichnete das Urteil als "sensationell": "Bisher konnte die Mobilfunkindustrie schalten und walten wie sie wollte. Die Allmacht der Mobilfunkbetreiber ist jetzt vorbei. Mit dem Düsseldorfer Urteil, das auch für Bayern gilt, können die Bürgerinnen und Bürger in reinen und allgemeinen Wohngebieten jetzt wirksamer gegen Mobilfunkanlagen kämpfen". Die ödp fordert eine Verlagerung der Sendemasten auf unproblematischere Standorte. Peter Spath: "Keiner will die Zeit zurückdrehen. Handys gehören heute zum Alltag und in vielen Fällen zum Beruf. Unser Ziel muss aber sein, dass Sendeanlagen nicht in Wohngebieten aufgestellt werden". Zur Begründung verweist Peter Spath auf die geteilte Meinung der Wissenschaft. Es gebe viele Experten, die gepulste Strahlung als gefährlich einstufen, vor allem für Jugendliche. |