© Mainpost 19.05.2003

Mit Baurecht gegen Sendemasten

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel (Höchberg) hat im Namen von vier Schweinfurter Grundstückseigentümern bei der Stadt Schweinfurt eine Nutzungsuntersagungsverfügung gegen zwei Mobildfunksendemasten in Oberndorf und am Hochfeld beantragt. Kurz: Er fordert deren Abschaltung.

Der Aspekt, der die Anwohner am meisten beschäftigt, ist zugleich der juristisch aussichtsloseste: die Strahlungsbelastung. Deshalb argumentiert Hofmann-Hoeppel in dem achtseitigen Schreiben vom 30. April an Ordnungsreferent Jürgen Montag nicht immissionsschutz-, sondern baurechtlich.
Die gegenwärtige Rechtssprechung vertrete derzeit die Auffassung, die Bürger seien durch die in der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung festgelegten Grenzwerte ausreichend vor den elektromagnetischen Feldern der Sendeanlagen geschützt, so Hofmann-Hoeppel: "Es wäre aussichtslos, in dieser Richtung zu argumentieren." Der Anwalt versucht es deshalb auf der baurechtlichen Schiene. Betrachte man die Masten lediglich unter dem bauaufsichtlichen Aspekt, sei bis zu einer Höhe von zehn Metern keine Genehmigung der Stadt erforderlich. Zieht man aber den bauplanerischen Aspekt hinzu, sieht die Sache schon anders aus, sagt Hofmann-Hoeppel. Denn die Sendeanlagen liegen in Wohngebieten, und in diesen sind gewerbliche Gebäude nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Eine der beanstandeten Sendeanlagen liegt am Hochfeld, in einem Bereich, der laut Bebauungsplan der Stadt Schweinfurt reines Wohngebiet ist (WR-Gebiet). Hier sind laut Bau-Nutzungsverordnung ausschließlich Wohngebäude zulässig. "Ausnahmsweise zugelassen werden können Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke", heißt es in dem Schreiben. Eine Sendeanlage sei keine solche Einrichtung, argumentiert der Anwalt.
Für den Standort der zweiten Anlage in Oberndorf existiert kein Bebauungsplan. Hofmann-Hoeppel geht aber davon aus, dass dieses Gebiet ebenfalls als reines Wohngebiet einzustufen ist. Selbst in einem so genannten allgemeinen Wohngebiet (WA-Gebiet) sind gewerbliche Gebäude auf solche beschränkt, die der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dienen, ob als Laden oder als Gaststätte. "Die fernmeldetechnische Versorgung ist hier nicht gemeint", sagt Jochen Hofmann-Hoeppel süffisant.
Der Fachanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Sendeanlagen genehmigungspflichtig gewesen wären, dass sie ohne eine solche Genehmigung errichtet wurden und nun betrieben werden und dass sie deshalb abgeschaltet werden müssen. Freilich rechnet er nicht damit, dass man im Rathaus diese Meinung teilt. Der Anwalt entwirft folgendes Szenario: Gegen das erwartete Nein zum Antrag auf Nutzungsuntersagungsverfügung werde man Widerspruch bei der Regierung von Unterfranken einlegen. Auch hier rechnet Hofmann-Hoeppel mit Ablehnung: "Das ist in 95 Prozent der Fälle so. Die zweite Behördenebene steht der ersten in der Regel hilfreich zur Seite. Dann aber ist der Weg frei für den Gang zum Verwaltungsgericht."
Bei der Stadt Schweinfurt wird sich Baujurist Jürgen Mainka mit dem Fall befassen. Er hatte das Schreiben am gestrigen Montag noch nicht vorliegen. Grundsätzlich seien aber bei der Genehmigung - und eine solche sei laut Stadtratsbeschluss in Schweinfurt erforderlich - von Sendeanlagen eine ganze Reihe von Aspekten zu berücksichtigen. Eine Nutzungsuntersagung bei fehlender Genehmigung müsse immer auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. An oberster Stelle stehe aber jederzeit der Schutz der Anwohner, und der sei laut Unbedenklichkeitsbescheinugung bei den Sendemasten gegeben: "Und andere Erkenntnisse haben wir nicht."
Das Argument, eine gewerbliche Anlage sei im Wohngebiet nicht zulässig, will Mainka nicht von Gesundheits- und Versorgungsaspekten abkoppeln. Zusammen mit Ordnungsreferent Jürgen Montag werde er die Fälle prüfen. Das Baurecht sehe - nicht nur im Fall von Sendemasten - Ausnahmen vor. Etwa, wenn es darum geht, Versorgungsengpässe zu vermeiden: "Denken Sie an den Fall des Rentners, der sein Handy in der Wohnung immer bei sich trägt und per Knopfdruck Hilfe holen kann, wenn er hinfällt. Das könnte er nicht, wenn durch die Abschaltung von Sendeanlagen eine Lücke im Netz entstehen würde."
Von unserem Redaktionsmitglied Mathias Wiedemann

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